Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die rechtsverbindliche Einleitung eines Widerspruchsverfahrens per einfacher E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen.

 

Die Voraussetzungen zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte § 70 VwGO i.V.m. § 3a VwVfG.

Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist die elektronische Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

 

Weitere Informationen zur elektronischen Einlegung entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

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