Hinweis von der Meldebehörde - Wichtige Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025

Bitte bringen Sie vorübergehend zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, mit. Sobald es möglich ist im Rathaus digitale Bilder zu erstellen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Wichtige Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen genutzt werden. 

Diese Lichtbilder können entweder direkt im Rathaus aufgenommen oder von zertifizierten Fotostudios sicher und elektronisch über eine Cloudfunktion an das Bürgerbüro übermittelt werden. 
Ausgedruckte Fotos dürfen nicht mehr angenommen werden. 

Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass und Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, fällt ab dem 1. Mai 2025 zusätzlich pro beantragtes Dokument eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6,00 € an. Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt und dürfen nicht an die antragstellende Person übermittelt werden. 

Aufgrund möglicher technischer Schwierigkeiten im Mai bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die dringend ein neues Ausweisdokument benötigen, ihren Antrag bereits vor dem 1. Mai 2025 zu stellen. So können eventuelle Verzögerungen vermieden werden.

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