Was ist eine Betreuung?
Wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst regeln kann, benötigt er Unterstützung. Ein Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter der betreuten Person mit dem Ziel, der Person ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Der Betreuer ist dabei dem Wohl und den Wünschen der betreuten Person verpflichtet.
Das Betreuungsgericht legt im Betreuungsverfahren fest, für welche Aufgabenbereiche der Betroffene
rechtliche Unterstützung benötigt. Innerhalb dieser Aufgabenbereiche hat der Betreuer dann die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und wird vom Betreuungsgericht bestellt. Im Vorfeld kommt die Betreuungsstelle des Landratsamts Neu-Ulm auf den möglichen ehrenamtlichen Betreuer zu, ob die Betreuung übernommen werden kann.
Stimmt der Betreuer zu, schlägt ihn die Betreuungsstelle dem Betreuungsgericht vor.
Was sind die Aufgaben?
In der Betreuung ehrenamtlich tätig zu sein bedeutet, persönlichen Kontakt zur betreuten Person zu halten.
Des Weiteren organisiert und unterstützt der ehrenamtliche Betreuer
• bei Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)
• bei der Vermögenssorge (Kontoverwaltung,
• Zahlungsverkehr)
• Gesundheitssorge (Arztgespräche)
• Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)
Was sind die Voraussetzungen?
Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der volljährig, persönlich geeignet und zuverlässig ist.
ZumNachweis der persönlichen Eignung hat der ehrenamtliche Betreuer
• ein behördliches Führungszeugnis und
• eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen.
Wie werden ehrenamtliche Betreuer unterstützt?
Als ehrenamtlicher Betreuer übernehmen Sie eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Sie jedoch nicht auf sich alleine gestellt sind.
Ansprechpartner sind
• das Betreuungsgericht
• die Betreuungsbehörde
• insbesondere der Betreuungsverein, der Sie in der Betreuungsarbeit berät und begleitet und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch bietet.
• Sie erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit jährlich 425 Euro.
• Sie sind abgesichert durch die Haftpflichtversicherung des Landes und die gesetzliche Unfallversicherung.
Ehrenamtlichen Betreuer, die im Landkreis Neu-Ulm wohnen, unterstützt der Betreuungsverein der Lebenshilfe Donau-Iller in Ulm. Der Betreuungsverein ist Ansprechpartner für die Einführung in die Grundlagen der Betreuungsführung, die Teilnahme an Fortbildungen und berät und unterstützt bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Betreuer.
Sollten Sie Interesse an der abwechslungsreichen und anspruchsvollen Aufgabe eines ehrenamtlichen Betreuers haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Team der Betreuungsstelle für Erwachsene im Landratsamt Neu-Ulm auf.
Landratsamt Neu-Ulm
Betreuungsstelle
Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 7040-52750
www.landkreis-nu.de/Betreuungsstelle