Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Die Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Buch weist darauf hin, dass rechtzeitig vor Beginn einer Reise zu prüfen ist, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden und müssen in jedem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragsteller geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ebenso muss ein aktuelles biometrisches Passbild vorgelegt werden. Bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) eines Dokumentes muss zusätzlich eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Zu beachten ist weiterhin, dass seit dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig.
Für Kinder jeglichen Alters muss daher ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Bei der Beantragung bitten wir Sie zu beachten, dass eine Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. bei alleinigem Sorgerecht ein Auszug aus dem Sorgeregister vorgelegt werden muss. Bei der Beantragung muss das Kind ebenfalls persönlich anwesend sein.
Zurzeit (Mai 2024), gelten folgende Gebühren:
Personalausweis: 37,00 Euro (für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro),
Reisepass: 70,00 Euro (für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro).
Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden.