Markt Buch, 20. Änderung des Flächennutzungsplans "Rahmenplan Wohnen und Gewerbe I – Südlicher Ortsrand Dietershofen"

Der Marktgemeinderat Buch hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 die 20. Flächennutzungsplanänderung „Rahmenplan Wohnen und Gewerbe I – Südlicher Ortsrand Dietershofen" als Feststellung beschlossen. Maßgebend für die 20. Flächennutzungsplanänderung ist die Planzeichnung sowie die Begründung vom 13.05.2025.

 

Der Geltungsbereich der 20. Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgenden Planauszug dargestellt.

 

Planauszug - Geltungsbereich der 20. FNP-Änderung südl. Ortsrand Dietershofen

 

Im Vollzug des § 6 Abs. 1 BauGB wurde die 20. Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 18.08.2025, Az.: 6100.3 zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 19.09.2025 hat das Landratsamt Neu-Ulm bestätigt, dass die Genehmigungsfiktion gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB eingetreten ist. Die Genehmigung gilt damit als erteilt.

 

Die 20. Flächennutzungsplanänderung einschließlich ihrer Begründung kann beim Markt Buch während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 20. Flächennutzungsplanänderung Auskunft gegeben.

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden:

  1. eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber dem Markt Buch unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

 

Buch, 20.10.2025

 

 

gez.

Markus Wöhrle

Erster Bürgermeister

 

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