Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung", Bebauungsplan " Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erw

Markt Buch,

Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung",

Bebauungsplan " Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung "

 

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Der Marktrat Buch hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung" als Feststellung sowie den Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Maßgebend für die Flächennutzungsplanänderung ist die Planzeichnung sowie die Begründung vom 09.01.2023 und der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.01.2023.

 

Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden:

  1. eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

 

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Buch unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Buch, Friedhofsweg 2, 89290 Buch während der Sprechzeiten geltend zu machen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Mit der Bekanntmachung werden die Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung" und der Bebauungsplan " Sondergebiet Biogasanlage Blum, 1. Erweiterung" rechtsverbindlich.

 

Die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan einschließlich ihrer Begründungen können beim Markt Buch im Rathaus während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung Auskunft gegeben.

 

 

 

Markt Buch, den 23. April 2024

 

 

Markus Wöhrle

1. Bürgermeister

 

 

Grossansicht in neuem Fenster: Bebauungsplan Sondergebiet Biogasanlage Blum - 1. ErweiterungBildnachweis: Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH

 

 

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