Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormünder/Pfleger des Fachbereich Jugend und Familie lädt zur Informationsveranstaltung ein
Kinder und Jugendliche stark zu machen und dafür zu sorgen, dass sie gesund und geschützt aufwachsen, ist eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Wenn Eltern aufgrund verschiedener Gründe die elterliche Sorge nicht oder nicht mehr wahrnehmen können, benötigt das minderjährige Kind einen Vormund oder Pfleger. Der Vormund/Pfleger ist rechtlicher Interessensvertreter und wird vom Familiengericht bestellt und beaufsichtigt. In erster Linie ist der Vormund/Pfleger der Vertraute des jungen Menschen, zu dem er kommen kann und der sich um seine Interessen kümmert. Dabei handelt es sich um eine verantwortungsvolle, aber auch erfüllende Aufgabe, bei der man Kindern und Jugendlichen zur Seite steht und sie auf ihrem Lebensweg begleitet. In diesem Sinne hält er Kontakt zwischen dem jungen Menschen, den Pflegeeltern bzw. den Einrichtungen sowie anderen Stellen, Behörden und Beteiligten. Das Kind muss jedoch nicht im eigenen Haushalt aufgenommen werden.
Informationsveranstaltung am 23. Mai 2025
Personen, die sich für eine solche ehrenamtliche Aufgabe interessieren und mehr darüber erfahren möchten, sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am 23. Mai 2025 eingeladen. Beginn ist um 17:00 Uhr im Landratsamt Neu-Ulm, 4. Stock, Raum 400 a, 89231 Neu-Ulm.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter kev@landkreis-nu.de
Man spricht von einer „Vormundschaft“, wenn die Eltern keinerlei Entscheidungen mehr für ihr Kind treffen dürfen. Werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge (z. B. die Gesundheitssorge oder Sorge für schulische Angelegenheiten) entzogen, nennt man dies „Pflegschaft“.
Auch für minderjährige Ausländer, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, wird ein Vormund vom Familiengericht bestellt.
Die Aufgaben sind vielfältig und abwechslungsreich. Neben der Interessensvertretung für den Minderjährigen gehört z. B. dazu, an wichtigen Ereignissen für das Kind teilzunehmen, schulische Angelegenheiten zu regeln, bei der Berufsfindung zu helfen oder im Falle eines unbegleiteten, minderjährigen Ausländers, dem jungen Menschen im Asylverfahren zu helfen sowie mit der Ausländerbehörde zusammen zu arbeiten.
Voraussetzungen für eine Vormundschaft/Pflegschaft sind Empathie und Geduld, Zeit und Interesse für das Kind sowie die Bereitschaft, mit den verschiedenen Beteiligten und Behörden zusammenzuarbeiten. Rechtliche oder pädagogische Kenntnisse sind keine Bedingung. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Aufgabe werden erforderliche Schulungen angeboten, bei denen die notwenigen Kenntnisse vermittelt werden und in denen man bereits Kontakte mit Gleichgesinnten knüpfen kann. Der Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Neu-Ulm unterstützt bei der Führung der Vormundschaft/Pflegschaft durch Schulungen, Informationen und Beratung sowie regelmäßige Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern/Pflegern. |