Nachfolgend können Sie einen Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 online beantragen.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde möglich ist.
Die eingegebenen Antragsdaten dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person im Wählerverzeichnis. Der Versand der Wahlscheine erfolgt an Ihre aktuelle Wohnung in der Gemeinde oder an eine davon abweichende Versandanschrift.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten. Nach Bedarf können Sie das angebotene Antragsformular als eigenen Nachweis speichern.
Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird.
Wenn Sie z. B. im ersten Antrag eine abweichende Versandanschrift vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.
Unter Kontaktdaten finden Sie alle Angaben dafür.
Die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Informationen und die Zustimmung zur Datenverarbeitung sind erforderlich, damit ein schriftlicher Antrag auch in Form eines Online-Antrages gestellt werden kann.
Verwaltungsgemeinschaft Buch